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VEMAGS® Gebührenrechner

Der VEMAGS® Gebührenrechner unterstützt Sie bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.

Bitte geben Sie die Daten zum Transportvorhaben vollständig ein.

Bitte beachten: Die Gebührenberechnung basiert auf der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dabei sind die Regelungen zur GebOSt, die in Ihrem Land gelten, anzuwenden.
Die über den VEMAGS®-Gebührenrechner ermittelten Faktoren sind daher von Ihnen zu prüfen.

Art des Antrags
Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO
Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO und/oder § 46 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. StVO
Geltungsdauer
Für die Zeit vom
bis einschließlich
Faktor 0
Die Berechnung der Zeitspanne erfolgt in Monaten.
Masse
Gesamtmasse (t)
Faktor 0
Die maximale Gesamtmasse des Transports in Tonnen angeben.
Beteiligte Stellen
Stellen
Faktor 0
Die anzugebende Anzahl umfasst die am Verfahren beteiligte Stellen (Anzuhörende Stellen sowie Anhörungsbehörden). Die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde wird nicht mitgezählt.
Fahrtwege / Geltungsbereich
Fahrtwege
Geltungsbereich
Faktor 0
Fahrtwege: Die Anzahl gibt an, wie viele Strecken beantragt werden. Als eine Strecke gilt ein zusammenhängender Fahrtweg, der aus Last- beziehungsweise Leerfahrtteilen bestehen kann.
Geltungsbereich: Bei flächendeckenden Daueranträgen ist die zutreffende Option auszuwählen.
DE
Bundesland
Kreis und/oder kreisfreie Städte
Fahrzeuge
Zugfahrzeuge
Anhänger
Faktor 0
Die Anzahl der Zugmaschinen und Anhänger angeben.
Maße
Gesamtlänge (m)
Gesamtbreite (m)
Gesamthöhe (m)
Faktor 0
Die maximalen Maße des Transports angeben.
Zusätzlicher Arbeitsaufwand
Faktor 0
Gebühren berechnen
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Gesamtfaktor 0
Gesamtgebühr 1.234,56 €
Grundgebühr
40,00 €
Erhöhungsbetrag*
+
0,00 €
=
0,00 €
Gebühr gekappt
=
1.300,00 €
* Berechnung des Erhöhungsbetrags: Grundgebühr multipliziert mit dem Gesamtfaktor
40,00 € x 0
Hinweis zur Gebührenberechnung

Die Berechnungsergbnisse sind aufgrund der noch laufenden Abstimmung zwischen BMDV und den Ländern nicht rechtsverbindlich. Für die hier ermittelten Werte übernimmt VEMAGS® keine Gewähr.

Informationen zur Berechnungsgrundlage der Gebühren:

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